Erhöhung der Wohnungsbauprämie
Ab 1. Januar 2021 gibt es mehr Geld von Staat
Mehr Wohnungsbauprämie für Sie und Ihr Zuhause
Wohneigentum gehört nach wie vor zu den besten Formen der Altersvorsorge. Der Weg hin zum eigenen Haus oder zur eigenen Wohnung ist — ohne kompetente und finanzielle Unterstützung allerdings in der Regel kein Spaziergang.
Mit der Wohnungsbauprämie gibt es vom Staat einen Zuschuss, der Bausparern dabei hilft, sich den Traum von der eigenen Immobilie zu erfüllen. Diese Prämie muss nicht zurückgezahlt werden. Sie fördert als Zuschuss zum Bausparvertrag jeden, der ein Eigenheim bauen, kaufen oder renovieren möchte. In Zeiten niedriger Zinsen ist dies besonders hilfreich.
So erhalten Sie die Wohnungsbauprämie
- Schließen Sie einen Bausparvertrag ab, auf den Sie mindestens den maximalen Förderbeitrag in Höhe von 50 Euro (ab 2021: 60 Euro) im Monat einzahlen. Alle Informationen hierzu bekommen Sie bei Ihrer Sparkasse.
- Prüfen Sie, ob Sie die Fördervoraussetzungen für die Wohnungsbauprämie erfüllen.
- Beantragen Sie die Wohnungsbauprämie einmal jährlich. Das Formular hierfür sendet Ihnen Ihre LBS immer mit dem Jahreskontoauszug zu.
Die Verbesserungen auf einen Blick
Der Gesetzgeber hat eine umfassende Gesetzesänderung zur Verbesserung der Wohnungsbauprämie (WoP) ab 2021 verabschiedet. Damit gibt es bald deutlich mehr Geld vom Staat für diejenigen, die für den Bau, Kauf oder die Modernisierung ihres Eigenheims sparen.
Von der Förderung können dann deutlich mehr Menschen in Deutschland profitieren. Schauen Sie gleich, wie viel mehr es gibt und ob Sie auch zu denjenigen gehören, die zukünftig gefördert werden.
So viel Wohnungsbauprämie steht Ihnen bereits jetzt zu
Bedingungen | Alleinstehend | Verheiratet |
Jährlich maximal geförderte Sparleistung | 512 Euro | 1.024 Euro |
Höhe der Prämie | 8,8 % | 8,8 % |
Maximale Prämie | 45,06 Euro | 90,11 Euro |
Einkommensgrenzen | 25.600 Euro | 51.200 Euro |
Verbesserte Wohnungsbauprämie ab dem Sparjahr 2021
Bedingungen | Alleinstehend | Verheiratet |
Jährlich maximal geförderte Sparleistung | 700 Euro | 1.400 Euro |
Höhe der Prämie | 10 % | 10 % |
Maximale Prämie | 70 Euro | 140 Euro |
Einkommensgrenzen | 35.000 Euro | 70.000 Euro |
Die Einkommensgrenzen beziehen sich auf das zu versteuernde Einkommen. Davon zu unterscheiden ist das Bruttoeinkommen, das aufgrund steuerlicher Abzugsbeträge höher sein darf.
Mehr Prämie für mehr Bausparer
Aufgrund der deutlich erhöhten Einkommensgrenzen können noch mehr Bausparer von der Förderung profitieren. Künftig sind rund 60 Prozent der Bevölkerung berechtigt, die Wohnungsbauprämie zu erhalten.
Vielleicht gehören auch Sie dazu. Der Staat unterstützt Sie, damit auch Sie sagen können: Ich hab’s getan.
So können Sie Ihr gefördertes Sparguthaben nutzen
Der Begriff „wohnwirtschaftliche Zwecke“ wird vom Gesetzgeber relativ weit gefasst. Sie müssen die Wohnungsbauprämie in Verbindung mit dem Bausparguthaben daher nicht zwangsläufig für den Bau oder die Sanierung eines Wohngebäudes verwenden.
Auch Nebengebäude wie zum Beispiel Garagen und andere Infrastruktur auf dem Grundstück können damit finanziert werden.
Erster Bausparvertrag vor dem 25. Lebensjahr
Wenn Sie Ihren ersten Bausparvertrag noch vor dem Erreichen des 25. Lebensjahres abschließen, dürfen Sie einmalig nach Zuteilung des Bausparvertrags oder spätestens nach sieben Jahren frei über das gesamte Guthaben inklusive der Wohnungsbauprämien der letzten sieben Sparjahre verfügen — auch ohne wohnwirtschaftliche Verwendung.
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Autoreninfos
Lisa Roczniewski
Online Marketing Managerin
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